• Posted by admin on 04 Aug 2010

Der Alptraum schlechthin: Auf der Anreise zum Flughafen verspätet sich Ihre Bahn, der Check-In-Schalter am Flughafen ist bereits geschlossen und der Flug ist verpasst. Das Landgericht Frankfurt hat jetzt entschieden, dass Reisende mit einem Rail&Fly Ticket, einem Partnerprogramm zwischen Fluganbietern und der Deutschen Bahn,  nicht für Stornokosten seitens des Reiseveranstalters aufkommen müssen – die Haftung übernimmt die Deutsche Bahn.

Entschieden wurde dies aufgrund eines Präzedenzfalles eines Urlaubers, der seinen Flug aufgrund einer erheblichen Verspätung der Bahn verpasste und für die Stornokosten von 90% des Reisepreises aufkommen sollte. Das Gericht entschied dem Mann Recht zu geben und sah die Deutsche Bahn als denjenigen, der hier haftet.

Die Bahn haftet allerdings nur, wenn der Reisende ein sogenanntes Rail&Fly-Ticket gebucht hat, denn nur dann ist die Bahn als Vertragspartner dazu verpflichtet die Leistungen so zu erfüllen, dass der Gesamtvertrag zwischen Reisenden, Bahn und Reiseveranstalter/ Fluggesellschaft korrekt erfüllt wird.

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